Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen.
An Mitmenschen denken, sozial und verantwortungsvoll leben, ist für viele ein Herzensanliegen. Aber Gutes tun, das geht auch über das eigene Leben hinaus…
Was soll einmal von mir bleiben, wenn ich nicht mehr bin? Was ist mein Erbe, was lasse ich zurück? Was geschieht mit dem liebgewonnenen Besitz, was wird aus dem Andenken an die eigene Person? Das sind Fragen, die sich irgendwann unausweichlich stellen.
Viele derjenigen, die sich über längere Zeit oder gar ihr ganzes Leben in Jugendbünden engagiert haben, sind am Ende dennoch alleine. Oftmals sogar ohne Bezug zum eigenen Bund, den es vielleicht nicht mehr gibt, oder der sich allzu sehr verändert hat.
Dann stellen sich die Fragen. Wer kümmert sich um die Beerdigung, wer pflegt einmal das Grab? Will ich überhaupt ein Grab? Bleiben Erinnerungen?! Gibt es ein Erinnerungswerk, vielleicht ein Buch, eine Gedenkstätte oder einen Ort an dem der Name lebendig bleibt? Gäbe es Möglichkeiten, auch weiterhin positiv im bündischen Sinne zu wirken?!
So wie lebendiges Gruppenleben und abenteuerliche Fahrten ein starkes Miteinander und ein gegenseitiges aufeinander verlassen können voraussetzen, funktioniert auch die Nachlassplanung nicht ohne Vertrauen.
Die Wandervogel-Stiftung wird es nicht enttäuschen!
Sie hat inzwischen zuverlässig selbst komplizierte und langwierige Nachlassangelegenheiten vertrauensvoll und ganz im Sinne der Erblasser bewältigt.
Der Stiftung ist es dabei nicht nur wichtig, gegebene Versprechen oder mit den Zustiftern mündliche oder schriftliche Vereinbarungen einzuhalten, sondern die Wertschätzung, die den Erblassern und Zustiftern gebührt, auch zu leben und an Jüngere weiterzuvermitteln.
So tragen beispielsweise Landheime und Häuser Namen von Gönnern oder Vorbesitzern, wie z.B. die Kröllerhütte oder das Hofmeisterhaus, das an den Dichter, Liedschöpfer und Maler Adam Hofmeister erinnert.
Ein weiteres Element der Erinnerung ist der Gedächtnispfad, ein verschlungener Waldpfad, der nahe des Weinbacher Landheimes angelegt worden ist. An jeden Zustifter erinnert dort eine Eichenstele.
Auch andere Formen der Erinnerung sind möglich, denn die Wandervogel-Stiftung kann satzungsgemäß einen kleinen Teil ihrer Vermögenserträge dazu verwenden, um das Andenken von Stiftern, Zustiftern in angemessener Weise zu ehren und deren Gräber zu pflegen.
Über das Gedenken hinaus kümmert sich die Stiftung, wenn Sie es als Erblasser wünschen, alleine oder auch gemeinsam mit Ihren Angehörigen darum, dass Ihr Letzter Wille ganz nach Ihren Wünschen und mit Umsicht und Sorgfalt erfüllt wird. Dazu kann beispielsweise auch das Organisieren der Beerdigung, die Auflösung des Haushalts und der Konten, das Kündigen von Verträgen z.B. bei Stromanbietern, Versicherungen etc. gehören - selbstverständlich auch das Erfüllen möglicher, im Testament festgelegter Vermächtnisse. In all dem ist die Wandervogelstiftung bereits erfahren.
Puschkin war schon betagt, als er auf unsere Stiftung aufmerksam wurde. Der langjährige Pfadfinder war als junger Mann aus Deutschland ausgewandert und liebte seine Unabhängigkeit und die vielen Reisen rund um die Welt. Da er keine Kinder hatte und nur wenig Verbindung zu den nächsten Verwandten, hat er die Wandervogelstiftung in seinem Testament als Erben benannt. Dadurch wollte er etwas von all dem Großartigen, das er selbst als Junge und junger Mann bei den Pfadfindern erlebt hat, zurückgeben und gleichzeitig noch vielen Generationen nachwachsender Jugendlicher ähnlich schöne Erlebnisse ermöglichen.
Adam hingegen konnte von vielen jugendbewegten Erlebnissen nur lesen und träumen, denn in der Jugendzeit verwehrten ihm Diktatur und Krieg eine eigene Gruppenerfahrung und Fahrten. Auch er hatte keine Kinder und da man ja bekanntlich auf seiner letzten Reise nichts mitnehmen kann, in seinem Testament einen Teil seines Ersparten dafür gegeben, daß heutige und kommende Jugendliche ihre Träume auch tatsächlich leben können.
Z.B. auch dann auf große Fahrt gehen können, wenn ihr finanzielles oder familiäres Umfeld da ansonsten wenig Chancen bieten würden.
Georg hat alles nur vorbereitet, seine eigenen Kinder sind längst erwachsen und finanziell gut gestellt. Deshalb will er einen Teil seines künftigen Nachlasses verwenden, um auch über den Tod hinaus auch außerhalb der Familie sinnstiftend wirken und etwas Bleibende shinterlassen zu können.
Eine Stiftung ist meiner Meinung nach dafür die sicherste und für mich die vertrauenswürdigste Möglichkeit. Die Ziele sind festgeschrieben und können nicht beliebig verändert werden und das Vermögen wird nicht einfach verbraucht, sondern nachhaltig angelegt und bleibt auf Dauer erhalten. Darüber wacht sogar der Staat mit seiner Stiftungsaufsicht. So ist es möglich, daß mit Hilfe meines Vermögens auch noch in vielen Jahren Jugendprojekte verwirklicht werden können.
Die Wandervogel-Stiftung ist eine ewige Stiftung, d.h. der Vermögensstock ist konservativ und zukunftssicher aufgebaut und bleibt auf Dauer unangetastet. Persönlichkeiten aus dem Umfeld des Wandervogels und der Jugendbünde garantieren mit ihrer Erfahrung und ihrem ehrenamtlichen Einsatz die sinnvolle und gezielte Umsetzung der Stiftungsidee. Darüber wachen ein unabhängiger Stiftungsrat und die staatliche Stiftungsaufsicht.
Durch die rein ehrenamtliche Mitarbeit in allen Bereichen, fließen alle Spenden, Zins-, Dividenden-, Miet-, und Pachteinnahmen ungeschmälert in die Förderung und in Jugend- und Naturprojekte.
Wer der Wandervogel-Stiftung etwas vererbt oder schenkt, unterstützt auch mit solch einer einmaligen Zustiftung dauerhaft! Man kann damit testamentarisch über das eigene Leben hinaus wirken, dabei eigene Werte langfristig zur Geltung bringen und der Jugend auch noch in fernerer Zukunft dienen.
Ermöglichen Sie Jugendlichen eine Jugend, die diesen Namen auch verdient!
Doch wie geht das genau? Was ist zu beachten?
Wer selbstbestimmt über seinen Nachlass entscheiden will, sollte sich frühzeitig damit beschäftigen. So können Sie selbst ein Stück Zukunft in Ihrem Sinne gestalten und neben der Versorgung Ihrer Angehörigen auch außerhalb der Familie Gutes bewirken und Bleibendes schaffen.
Es gibt zwei Wege, die Wandervogel-Stiftung im Testament zu berücksichtigen: per Vermächtnis oder durch die Einsetzung als Erben.
Beim Vermächtnis wird unsere Stiftung mit einem Teil des Nachlasses bedacht (z.B. mit einer bestimmten Geldsumme, mit Wertgegenständen, einer Sammlung, bestimmten Büchern, Wertpapieren, der Lebensversicherung, einem Grundstück, einem Haus oder einer Eigentumswohnung). Sie erwirbt damit einen Anspruch gegenüber dem Erben, z.B. den eigenen Kindern oder dem Ehepartner. Dieser ist verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.
Bei einer Erbschaft wird die Wandervogel-Stiftung als Teil- oder Alleinerbin des Nachlasses eingesetzt. Als Rechtsnachfolgerin übernimmt sie damit alle Rechte und Pflichten des Erblassers. Darunter fallen auch Rechte an verfassten Büchern, Musikstücken, Fotos oder Bildern.
An erster Stelle der gesetzlichen Erbfolge stehen Ehegatte und die Kinder. Bei Alleinstehenden und Kinderlosen erben die Eltern, Geschwister, deren Kinder oder noch entferntere Verwandte.
Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht, können Sie per Testament Ihre Erben, oder neben den gesetzlich Erbberechtigten auch weitere Erben benennen oder bestimmten Personen oder Institutionen ein Vermächtnis hinterlassen.
Falls keine Erben und auch kein Testament vorhanden sind, erbt der Staat.
Sie können Ihr Testament selbst verfassen. Doch wirksam ist ein solches privat-schriftliches Testament nur, wenn es handschriftlich verfasst und mit Vor- und Zunamen unterschrieben ist. Zudem sollte es Ort und Datum enthalten. Hat Ihr Testament mehrere Seiten, sollten sie durchnummeriert werden und jede Seite von Ihnen unterschrieben sein. Formulieren Sie möglichst genau und detailliert, um späteren Streit zu verhindern. Darüber hinaus sollte das Testament an einem sicheren Ort verwahrt werden und auch gefunden werden können.
Wenn Sie überlegen, das Engagement der Wandervogelstiftung mit einer Erbschaft zu unterstützen, könnte die Formulierung im Testament so aussehen:
„Hiermit setze ich die Wandervogel-Stiftung, Klein-Weinbach 11, Weinbach als meinen Erben ein.“
Sie können dieses Testament, so wie es auch Puschkin gemacht hat, bei einem Amtsgericht hinterlegen. Dort wird es im Zentralen Testamentsregister aufgenommen. Damit ist sichergestellt, dass es nicht verloren geht.
Ein notarielles Testament gibt Ihnen die Sicherheit, dass es rechtlich einwandfrei formuliert und somit auf jeden Fall rechtswirksam ist. Der Notar Ihrer Wahl berät Sie über die verschiedenen erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, wodurch spätere Streitigkeiten über die Auslegung des Testaments vermieden werden. Die Notar-Gebühr hängt dabei von der Höhe des Nachlasswertes ab. Auch das notarielle Testament wird immer beim Amtsgericht hinterlegt und ebenfalls im Zentralen Testamentsregister aufgenommen.
Diese Form der Unterstützung hat auch steuerliche Vorteile: Das vererbte Vermögen kommt ungeschmälert der Projektarbeit zugute. Denn die Wandervogelstiftung ist gemeinnützig und von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Das gilt auch, wenn man selbst geerbt hat und innerhalb von 24 Monaten einen Teil seiner Erbschaft an eine gemeinnützige Organisation spendet oder zustiftet. Dieser Teil ist ebenfalls erbschaftssteuerfrei und mindert so die eigene Steuerlast.
Sie können als Zustifter helfen den Grundstock der Stiftung weiter auszubauen oder Ihr Erbe ganz oder zum Teil einem besonderen, von Ihnen festgelegten Zweck verschreiben.
Über verschiedene Vermögenswerte hinaus können Sie der Wandervogelstiftung auch persönliche Schriften, Fahrtenberichte, Chroniken oder historische Hefte und Bücher vermachen, die dann in die Bibliothek der Stiftung aufgenommen werden oder für die Gestaltung der Heime und Hütten Verwendung finden und so als historische Zeugnisse neue Generationen inspirieren.
Auch anderer Nachlass wie besondere Erinnerungsstücke und, vor allem bündische, Kunst werden entsprechend gewürdigt.
Insbesondere bei Kunst können die Rechte und Pflichten, insbesondere die Urheberrechte gewahrt werden. Das sowohl an geistigem Eigentum, wie Liedern, Kompositionen oder Schriftlichem, als auch bei gegenständlicher Kunst, wie Gemälden, Zeichnungen, Illustrationen oder Skulpturen.
Persönliche Unterlagen können, Ihrem Wunsch gemäß, entweder für die Nachwelt aufbewahrt, nur bestimmten Personenkreisen oder erst nach einem bestimmten zeitlichen Abstand zugänglich gemacht oder auch restlos vernichtet werden.
Die Wandervogelstiftung besitzt bereits mehrere Immobilien, die sie Jugendbünden und Gruppen zur Verfügung stellt. Durch das Schaffen von solchen Erlebnisräumen und Entfaltungsmöglichkeiten erfüllt sie einen Teil ihres Stiftungszweckes und hat durch die Verwaltung, den Unter- und den Werterhalt auch schon jahrelange Erfahrung im Immobilienmanagement sammeln können.
Die zweckdienliche Nutzung und der Werterhaltung stehen dabei im Vordergrund. Als Erblasser einer Immobilie kann deren Verwendung von Ihnen im Testament aber auch detailliert festgeschrieben werden, z.B. daß sie im Stiftungsbesitz bleiben muß und nicht verkauft werden darf, oder daß sie als Stadt- oder Landheim Jugendgruppen, oder als günstiger Wohnraum Studenten oder anderen Bedürftigen zur Verfügung stehen oder über Mieteinnahmen die Arbeit der Wandervogelstiftung zukünftig unterstützen soll.
Was immer Ihnen an Herzen liegt, mit uns können Sie vertrauensvoll über Ihre Ideen und Vorstellungen sprechen. Alle von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und stellen keine verbindliche Verpflichtung uns gegenüber dar.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir stehen Ihnen jederzeit für einvertrauliches Gespräch zur Verfügung und beantworte gerne Ihre Fragen. Gerne auch bei Ihnen zu Hause.